Kevin Wahl

Elektrotechniker

Klärwärter

Systems Engineer

Data scientist

Computer Engineer

Cyber Security

Kevin Wahl

Elektrotechniker

Klärwärter

Systems Engineer

Data scientist

Computer Engineer

Cyber Security

Anbieter

Kevin [Nachname], [Anschrift], [L-PLZ Ort], Luxemburg („Anbieter“)
Kontakt: [E-Mail], Tel.: [+352 …], Website: https://wahke.lu

Geltungsbereich & Vertragsparteien

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen des Anbieters gegenüber Unternehmern i. S. d. Art. L.010-1 Code de commerce. Gegenüber Verbrauchern finden sie keine Anwendung.

  2. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung schriftlich zustimmt.

Leistungsarten

3. Der Anbieter erbringt – je nach Auftrag – u. a.:
a) SaaS/Hosting (z. B. DynDNS-Dienste, gehostetes Moodle),
b) On-Premises-Installationen/Integration (z. B. iPXE-Infrastruktur, Windows-Software),
c) Individualentwicklung/Customizing,
d) Wartung/Support/Beratung.
Der konkrete Umfang ergibt sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung („Auftrag“).

Vertragsschluss, Test, Änderungen

4. Angebote des Anbieters sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme/Bestellung des Kunden zustande.
5. Optionale Test-/Beta-Funktionen werden „as is“ ohne Zusage bestimmter Eigenschaften bereitgestellt.
6. Änderungs-/Erweiterungswünsche („Change Requests“) bedürfen der Bestätigung; Mehrkosten und Termine werden angepasst.

Mitwirkungspflichten des Kunden

7. Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Hardware/VM-Ressourcen, Lizenzen Dritter und einen fachkundigen Ansprechpartner bereit.
8. Der Kunde ist für seine Inhalte/Daten verantwortlich (inkl. Rechtmäßigkeit, Urheber-, Datenschutz- und Exportvorgaben).
9. Der Kunde schützt Zugangsdaten, hält Systemvoraussetzungen ein und erstellt – soweit vereinbart oder zumutbar – eigene Sicherungen.

Vergütung & Zahlung

10. Preise verstehen sich netto zuzüglich Steuern/Abgaben.
11. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Leistungen sperren und Verzugszinsen nach Gesetz berechnen.
12. Laufende Entgelte (SaaS/Hosting/Wartung) werden periodisch im Voraus, Projektleistungen nach Meilensteinen oder Aufwand abgerechnet.
13. Der Anbieter darf Preise für wiederkehrende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen anpassen (z. B. bei erhöhten Fremdkosten). Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zum Anpassungszeitpunkt zu.

Bereitstellung, Servicezeiten & Wartung

14. Sofern nicht anders vereinbart: reguläre Servicezeit Mo–Fr (Luxemburg) 9–17 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen.
15. Geplante Wartungsfenster werden – sofern möglich – 48 h vorher angekündigt. In Wartungsfenstern kann die Verfügbarkeit eingeschränkt sein.

Verfügbarkeit, Backup & Wiederherstellung (falls SaaS/Hosting)

16. Soweit vereinbart, gilt eine zielgerichtete Verfügbarkeit von [z. B. 99,5 %/Monat], ausgenommen u. a. höhere Gewalt, Fremdnetze, vom Kunden zu vertretende Ausfälle, Wartungsfenster.
17. Der Anbieter führt – sofern beauftragt – Backups mit einer Aufbewahrung von [z. B. 7/14/30] Tagen durch. RPO/RTO: Wiederherstellung bis zu [RPO, z. B. 24 h Datenverlust] innerhalb von [RTO, z. B. 8 h] nach Störungsbeseitigung, soweit technisch zumutbar.
18. Individuelle SLAs können in einem Anhang vereinbart werden; sie gehen den Ziffern 14–17 vor.

Nutzungsrechte & Lizenzen

19. Standardsoftware/SaaS: Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich definierten Umfang (Benutzer/Instanzen/CPU/Domain).
20. Individualentwicklungen: Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht am Arbeitsergebnis für den vertraglichen Zweck. Quellcode-Herausgabe nur, wenn ausdrücklich vereinbart.
21. Beschränkungen: Keine Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung oder Reverse Engineering, soweit gesetzlich zulässig.
22. Open-Source-Bestandteile: Es können OSS-Komponenten mit eigenen Lizenzen verwendet werden; deren Bedingungen sind vorrangig zu beachten. Eine Liste wird auf Anfrage bereitgestellt bzw. im Projekt dokumentiert.

Drittdienste & Abhängigkeiten

23. Werden Leistungen über Infrastruktur/Dienste Dritter (z. B. Cloud, DNS-Provider, E-Mail-Relays) erbracht, gelten deren Bedingungen ergänzend. Leistungs-/Preisänderungen solcher Dritte können Weiterbelastungen erforderlich machen (Ziff. 13).

Mängelrechte/Gewährleistung

24. Der Anbieter gewährleistet die im Auftrag beschriebenen Funktionen in der vereinbarten Systemumgebung. Erhebliche Mängel werden innerhalb angemessener Frist nach Wahl des Anbieters behoben (Nachbesserung oder Workaround).
25. Kein Mangel liegt vor bei unerheblicher Abweichung, bei Fehlern durch Kunden-/Drittsysteme, unsachgemäße Nutzung, fehlende Mitwirkung oder äußere Einflüsse.
26. Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme/Bereitstellung, soweit gesetzlich zulässig. Für SaaS gilt die laufende Mängelbeseitigung.

Haftung

27. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftung).
28. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt; für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßen, zumindest täglichen Sicherungen.
29. Die Gesamthaftung aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – außer in Ziff. 27 genannten Fällen – je Vertragsjahr auf [z. B. 100 % der im betreffenden Jahr gezahlten Entgelte] begrenzt.

Datenschutz & Auftragsverarbeitung (DSGVO)

30. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen vor Beginn eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO einschließlich TOMs und Unterauftragsverarbeitern.
31. Der Kunde bleibt Verantwortlicher; er stellt Rechtmäßigkeit, Informationspflichten und Betroffenenrechte sicher.
32. Logs können zu Sicherheits-/Betriebszwecken geführt und für [z. B. 30/90] Tage gespeichert werden.

Geheimhaltung & Sicherheit

33. Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich.
34. Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein (z. B. Zugriffs-/Patch-Management, Verschlüsselung „at rest/in transit“, rollenbasierte Rechte).

Exportkontrolle & Compliance

35. Der Kunde beachtet Export-/Sanktionsrecht sowie IT-Sicherheits-/Branchenvorgaben; der Anbieter kann Leistungen verweigern, wenn gesetzliche Risiken bestehen.

Laufzeit & Kündigung

36. Laufzeit bei wiederkehrenden Leistungen: zunächst [z. B. 12 Monate], danach Verlängerung um [z. B. 12 Monate], kündbar mit einer Frist von [z. B. 1 Monat] zum Laufzeitende.
37. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. erheblicher Zahlungsverzug, Sicherheitsverletzungen, Rechtsverstöße).
38. Nach Vertragsende stellt der Anbieter – soweit beauftragt – einen Datenexport in einem gängigen Format bereit; danach werden Kundendaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Änderungen der AGB/Leistungen

39. Der Anbieter kann diese AGB oder Leistungsbeschreibungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern berechtigte Gründe bestehen (z. B. Gesetzesänderungen, Sicherheitsanforderungen, Markt-/Technikänderungen). Änderungen werden mindestens 6 Wochen vorher per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden und nutzt die Leistung weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert; der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt.

Referenznennung

40. Der Anbieter darf Name/Logo des Kunden als Referenz nennen (z. B. auf wahke.lu), sofern der Kunde nicht widerspricht.

Schlussbestimmungen

41. Es gilt luxemburgisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist Luxemburg-Stadt.
42. Nebenabreden bedürfen der Textform.
43. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.